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Siegel

Blauer Engel

Blauer Engel

Blauer Engel – Hygienepapiere (DE-UZ-5)

Der Blaue Engel für Hygienepapiere überprüft vor allem Umweltkriterien. Hygienepapiere mit dem Blauen Engel bestehen zu 100% aus Recyclingpapier. Dabei gibt es spezifische Vorgaben, welche Altpapiersorten eingesetzt werden dürfen. In der Herstellung ist die Verwendung von besonders gesundheitsgefährdenden Chemikalien wie Chlor, bestimmten Azofarbstoffen und von Farbstoffen auf der Basis von Blei, Cadmium und Chrom verboten. Eine Positivliste gibt unbedenkliche Stoffe an, die verwendet werden dürfen. Es werden allerdings keine weiteren Kriterien für einen niedrigen Energieverbrauch oder zur Wasser- und Luftverschmutzung im Produktionsprozess festgelegt.

Das Siegel Blauer Engel gibt es seit 1978. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Umweltbundesamt entwickelt die fachlichen Kriterien für das Siegel, die dann von einem unabhängigen Gremium aus Zivilgesellschaft, Industrie und Wissenschaft diskutiert und beschlossen werden.

Webseite des Blauen Engels

Details auf siegelklarheit.de und im Kompass Nachhaltigkeit

Die obenstehende Beschreibung wird dem „Blauen Engel“ (DE-UZ-5) der folgenden Papier-Produkte (100% Papier) zugeordnet: Papierhandtücher, Toilettenpapier, Putztücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Abdeckpapiere (z.B. Liegeabdeckung).

Blauer Engel – Recyclingpapier (DE-UZ-14a)

Der Blaue Engel für Recyclingpapier überprüft vor allem Umweltkriterien. Recyclingpapier mit dem Blauen Engel besteht zu 100% aus Recyclingfasern. Es dürfen maximal 35% bessere Altpapiersorten eingesetzt werden. Die Verwendung von optischen Aufhellern ist verboten; ein Weiße-Grad von 100% (oder 135 CIE) darf nicht überschritten werden. In der Herstellung ist die Verwendung von besonders gesundheitsgefährdenden Chemikalien wie Chlor oder bestimmten Farbstoffen verboten. Produkte für Kinder müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Das Papier muss hinsichtlich Gebrauchstauglichkeit und Alterungsbeständigkeit einschlägigen DIN-Normen genügen.

Das Siegel Blauer Engel gibt es seit 1978. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Umweltbundesamt entwickelt die fachlichen Kriterien für das Siegel, die dann von einem unabhängigen Gremium aus Zivilgesellschaft, Industrie und Wissenschaft diskutiert und beschlossen werden.

Webseite des Blauen Engels

Details auf siegelklarheit.de und im Kompass Nachhaltigkeit

Die obenstehende Beschreibung wird dem „Blauen Engel“ (DE-UZ-14a) der folgenden Papier-Produkte (100% Papier) zugeordnet, z.B.: Druckpapier, Kopierpapier, Kompostbeutel, Papiertragetaschen, Pressepapiere, Abdeckpapiere (z.B. für den Einsatz bei Maler- und Lackierarbeiten).

Blauer Engel – Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier für den Büro- und Schulbedarf (DE-UZ-14b)

Der Blaue Engel für Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier überprüft vor allem Umweltkriterien. Papiererzeugnisse für den Büro- und Schulbedarf mit dem Blauen Engel bestehen zu mindestens 95% aus Altpapier. Es dürfen maximal 5% Materialien wie Kunststoff oder Metall verwendet werden und die Produkte müssen Standards hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit einhalten. Materialien für Kinder unterliegen besonderen Sicherheitskriterien; in der Herstellung ist generell die Verwendung von besonders gesundheitsgefährdenden Chemikalien, auch von Chlor und bestimmten Farbstoffen, verboten. Der Einsatz von Farb-, Beschichtungs-, und Klebstoffen muss möglichst gering gehalten werden.

Das Siegel Blauer Engel gibt es seit 1978. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Umweltbundesamt entwickelt die fachlichen Kriterien für das Siegel, die dann von einem unabhängigen Gremium aus Zivilgesellschaft, Industrie und Wissenschaft diskutiert und beschlossen werden.

Webseite des Blauen Engels

Details auf siegelklarheit.de und im Kompass Nachhaltigkeit

Die obenstehende Beschreibung wird dem „Blauen Engel“ (DE-UZ-14b) der folgenden Produkte aus dem Büro- und Schulbedarf zugeordnet.: Schulhefte, Blöcke, Flip-Chart-Blöcke, Mal- und Zeichenblöcke, Ringbucheinlagen, Etiketten, Notizklebezettel, Tonzeichenpapiere, -karton; Moderationskarten, Karteikarten, Notizbücher, Notizklötze, unbedruckte Postkarten, unbedruckte Briefumschläge, Versandtaschen, Rechnungssätze, Formularbücher, Wertmarken, Schreibtischunterlagen, Malbücher, Bürokalender, Geschenkpapier.

Blauer Engel – Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE-UZ-38)

Der Blaue Engel für emissionsarme Möbel und Lattenroste überprüft vor allem Umweltkriterien. Möbel und Lattenroste mit dem Blauen Engel dürfen ausschließlich Holz und Holzwerkstoffe enthalten, die aus legalen Quellen stammen. 50% davon müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen werden; hier geht es auch um die Einhaltung sozialer Kriterien, wie ILO-Kernarbeitsnormen. Für die Herstellung gibt es hinsichtlich des Raumklimas und bezüglich der Recycling-Fähigkeit der Möbel Kriterien zur Minimierung der Schadstoffbelastung und Erhöhung der Lebensdauer. Der Einsatz besonders gesundheitsschädlicher Chemikalien in der Produktion ist komplett verboten.

Das Siegel Blauer Engel gibt es seit 1978. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Umweltbundesamt entwickelt die fachlichen Kriterien für das Siegel, die dann von einem unabhängigen Gremium aus Zivilgesellschaft, Industrie und Wissenschaft diskutiert und beschlossen werden.

Webseite des Blauen Engels

Details auf siegelklarheit.de und im Kompass Nachhaltigkeit

Die obenstehende Beschreibung wird dem „Blauen Engel“ (DE-UZ-38) von verwendungsfertigen Möbeln und Lattenrosten (die zu mindestens 50% aus Holz und Holzwerkstoffen bestehen) zugeordnet.

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